Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums
Das Niedersächsische Finanzgericht weist in seiner Presseinformation vom 20.04.2016 auf sein Urteil vom 25.02.2016 (Aktenzeichne 1 K 169/15) hin, in dem es zur Frage der Abzugsfähigkeit von Studienkosten Stellung genommen hat.
Die Steuerpflichtige - eine Studentin - hatte keine eigenen Einkünfte und wollte die von ihrem Vater verauslagten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.
Der umfangreiche und nur insgesamt verständliche Sachverhalt wird in der Presseinformation ausführlich dargelegt. Ebenso die Überlegungen des Gerichts, wann was warum anzuerkennen ist oder nicht.
Das FG hat die Presseinformation auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches FG
COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2016
02.05.2016