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 der guten Ideen

ZUGFeRD - die elektronische Rechnung

Ministerialrat Dr. Friedrich Wilhelm Haug vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führte am 136. COLLEGA-TAG in die technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten von ZUGFeRD ein und erläuterte die Möglichkeiten, die sich Steuerberatern und ihren kleinen und mittelständischen Mandanten bieten.

"Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland" ist der lange Name der genialen Abkürzung "ZUGFeRD".   Es ist eine Spezifikation für Format elektronischer Rechnungen. Mit internationaler Anerkennung und Nutzungsmöglichkeit, wie Dr. Haug ausdrücklich bestätigte.

Das Format wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland in Zusammenarbeit mit Verbänden, Ministerien und Unternehmen entwickelt. Am 25. Juni 2014 wurde die Version 1.0 der Spezifikation veröffentlicht.

ZUGFeRD konforme Rechnungen werden zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung schnell, komfortabel und einfach elektronisch ausgetauscht. Die Zielgruppe von ZUGFeRD sind neben großen und mittleren Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung insbesondere auch kleine und kleinste Unternehmen, die wenige Rechnungen pro Jahr an einen Partner stellen oder sogar mit Partnern zu tun haben, mit denen keine regelmäßigen Geschäftskontakte bestehen.

Anders als bei dem großen Bruder Electronic Data Interchange (EDI) kann der Empfänger der elektronischen Rechnung diese in Papier weiter verarbeiten, wenn er ZUGFeRD (noch) nicht einsetzt.

Dr. Haug erläuterte, dass ein Unternehmen, das ZUGFeRD auf der Rechnungsausgangsseite einsetzt, durch den Einsatz des Datenformats verbunden mit einer Prozessoptimierung rund 10,- € je Rechnung sparen kann. Die Kosten je Rechnung werden um rund 60 Prozent gesenkt. "Darüber hinaus werden im Durchschnitt die Rechnungen 5,3 Tage früher bezahlt."

"Auf der Eingangsseite werden Kosten mindestens in gleicher Höhe wie beim Rechnungsausgang gespart. Erste Messungen liegen im Bereich zwischen 2 bis 25 Euro; eine deutliche Häufung liegt zwischen 10 und 15 Euro."

Teilnehmerinnen und Teilnehmer überlegten, wie viele Rechnungen jährlich erstellt und versandt werden und multiplizierten diese Zahl mit einer Kostenersparnis von je 10 Euro. Bei 500 Rechnungen kommen stolze 5.000 Euro Gewinnerhöhung heraus.

Elektronische Rechnungen werden nicht unterschrieben. Das widerspricht der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Steuerberater-Vergütungsverordnung. Es ist sehr zu wünschen, dass diese Regelung an die technischen Möglichkeiten angepasst wird. Übergangsweise wurde über eine Mandantenvereinbarung diskutiert, in der Mandanten auf die Vorlage unterzeichneter Rechnungen verzichten. Dazu sind sie sicher bereit, wenn sie auf Empfängerseite durch den Einsatz von ZUGFeRD die Kosteneinsparungen nutzen können.

Das Referat von Ministerialrat Dr. Haug: Link

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2016
02.05.2016

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