Sanierungserlass Anpassung an Beschluss des Großen Senats vom 28.11.2016
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27.04.2017 "Sanierungserlass; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 (GrS 1/15)" reagiert.
Das Schreiben muss in allen Sanierungsfällen beachtet werden. Auch aus diesem Schreiben wird deutlich, dass der Gesetzgeber gefordert ist.
Das BMF hat das Schreiben vom 27.04.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
01.05.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html