Volkswagen mit falschen Widerrufsbelehrungen
Die Stiftung Warentest weist in ihrem Newsletter vom 24.04.2017 unter dem Titele "VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer " auf verschiedene offenbar recht aussichtsreiche Prozesse hin.
Wenn beispielsweise die Widerrufsbelehrung einer Bank falsch ist, kann das recht günstige Folgen für den Autokäufer haben.
Zitat aus der Mitteilung der Stiftung Warentest:
"Die Vorsitzende Richterin Marianne Voigt sprach darin Klartext hinsichtlich der Konsequenzen eines Widerrufs. Dem VW-Bank-Anwalt erklärte sie: „Wenn die Belehrung nicht korrekt ist, dann kann kein Anspruch auf Nutzungswertersatz bestehen.“ Mit anderen Worten: Wenn die Bank ihre Kunden unzureichend über Rechte und Pflichten informiert, fahren die Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft günstigen Konditionen. Sie bekommen im Widerrufsfall ihre Zahlungen an die VW-Bank zurück und können das gebrauchte Auto ohne Weiteres zurückgeben."
Die Stiftung Warentest hat das Schreiben vom 24.04.2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Homepage Stiftung Warentest
Unser Leser, Herr Steuerberater Alfred Gesierich weist uns darauf hin, dass die Autobanken das ganz anders sehen. Link zu einem Artikel in der Zeitschrift Automobilwoche vom 26.04.2017
01.05.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html