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 der guten Ideen

Volkswagen mit falschen Widerrufsbelehrungen

Die Stiftung Warentest weist in ihrem Newsletter vom 24.04.2017 unter dem Titele "VW, Skoda, Seat, Audi:  Lukrative Rück­gabe-Chance für Auto­käufer " auf verschiedene offenbar recht aussichtsreiche Prozesse hin.  
 
Wenn beispielsweise die Widerrufsbelehrung einer Bank falsch ist, kann das recht günstige Folgen für den Autokäufer haben.
 
Zitat aus der Mitteilung der Stiftung Warentest:
"Die Vorsitzende Richterin Marianne Voigt sprach darin Klar­text hinsicht­lich der Konsequenzen eines Widerrufs. Dem VW-Bank-Anwalt erklärte sie: „Wenn die Belehrung nicht korrekt ist, dann kann kein Anspruch auf Nutzungs­wert­ersatz bestehen.“ Mit anderen Worten: Wenn die Bank ihre Kunden unzu­reichend über Rechte und Pflichten informiert, fahren die Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft güns­tigen Konditionen. Sie bekommen im Widerrufs­fall ihre Zahlungen an die VW-Bank zurück und können das gebrauchte Auto ohne Weiteres zurück­geben."
 
Die Stiftung Warentest hat das Schreiben vom 24.04.2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Homepage Stiftung Warentest 
 
Unser Leser, Herr Steuerberater Alfred Gesierich weist uns darauf hin, dass die Autobanken das ganz anders sehen. Link zu einem Artikel in der Zeitschrift Automobilwoche vom 26.04.2017
 

01.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html