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 der guten Ideen

Welche Währung muss im Internet angegeben werden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 55/2017 vom 27.04.2017 auf seinen Beschluss vom 27.04.2017 (Aktenzeichen I ZR 209/15) hin. Danach hat der BGH dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, "ob ein in Deutschland ansässiges Luftverkehrsunternehmen seine Preise für Flüge mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Internet statt in Euro in der dort geltenden Landeswährung angeben darf."
 
Die Frage kann auch für andere Unternehmer von Bedeutung sein: Beispielsweise bietet ein deutscher Unternehmer im Internet Waren oder Dienstleistungen in der Landeswährung eines EU-Mitglieds an. Nach Ansicht des klagenden Verbraucherverbandes wäre der Preis in Euro auszuweisen.
 
Der BGH hat zunächst nicht entschieden, sondern den Sachverhalt dem EuGH vorgelegt.
 
Mit dieser Frage sind nicht nur Wettbewerbsfragen verbunden, sondern auch Währungsrisiken.
 
Der BGH hat die Pressemitteilung 55/2017 vom 27.04.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage Bundesgerichtshof 
  

01.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html