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Schweizer Strafurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen darf in Deutschland vollstreckt werden

Die Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 26. April 2018 weisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 25.04.2018 (Aktenzeichen 1 Ws 23/18) hin. Danach darf ein auf Gefängnis lautendes Urteil eines Schweizer Gerichts in Deutschland vollsteckt werden.    

beck-aktuell hat die Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 26. April 2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage beck-aktuell

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2018
30.04.2018

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