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 der guten Ideen

Abgeltungsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 03.05.2017 zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung" Stellung genommen.
 
Das Schreiben umfasst 5 Seiten. Die Einzelheiten werden an Bespielen erläutert.
 
Das Inhaltsverzeichnis des BMF-Schreibens wurde wie folgt geändert:
„VI. Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG) 242 - 251c
1. Zuflusszeitpunkt, auszahlende Stelle, Umfang des Steuerabzugs (§ 44 Absatz 1 EStG) 242 - 251
a) Zufluss von Zinsen (§ 44 Absatz 1 Satz 2 EStG) 242 - 243
b) Umfang des Steuerabzugs (§ 44 Absatz 1 Satz 2 EStG) 246 - 247
c) Auszahlende Stelle (§ 44 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG) 248 - 251
d) Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung (§ 44 Absatz 1 Satz 7 bis 11 EStG) 251a - 251c
VIII. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen
(§ 44b Absatz 1 und Absatz 5 EStG) 307 - 309“ und ist mit vielen beispielDer BFH begründet das ausführlich mit der bestehenden Gesetzeslage."
 
Das BMF hat das Schreiben vom 03.05.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
 

08.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html