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 der guten Ideen

COLLEGA-HSC revisionssicheres Rechnungsprogramm

Wenn Rechnungen mit einem elektronischen Programm erstellt werden, müssen die elektronischen Dateien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Dateien dürfen nicht verändert werden. Die Ausnahmen werden am Ende dieses Artikels beschrieben. Unveränderbare elektronische Rechnungen erstellen Steuerberater, Rechtsanwälte, Dienstleister und Handwerker mit dem COLLEGA-HSC Fakturierprogramm.
 
Abgerechnet werden können alle Arten von Leistungen - wie Zeiten, Artikel oder feste Beträge.
 
Steuerberater und Rechtsanwälte verwenden dafür die amtlichen Steuerberatervergütungsverordnung und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Links zu den Programmbeschreibungen sind am Ende dieses Artikels angefügt.
 
Sachverständige und andere Dienstleister können sich sehr einfach eine auf ihr jeweiliges Unternehmen zugeschnittene Vergütungsregelung einrichten.
 
Für kleinere Handwerker lohnt sich oft ein kompliziertes Verwaltungsprogramm nicht. Sie können mit dem COLLEGA-HSC-Fakturierprogramm Zeiten und Material abrechnen.
 
In allen Fällen sind die elektronisch erzeugten Rechnungen nicht veränderbar. Die Daten werden an das Buchführungssystem des Handwerkers oder seines Steuerberaters abgegeben. Eine erneute Dateneingabe ist nicht erforderlich.
 
Was ist noch erlaubt?
Sogenannte "Excel-Rechnung" sind nur noch dann zulässig, wenn die Datei immer wieder überschrieben wird. In diesen Fällen wird die Rechnungskopie ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt. Wenn jede Rechnungsdatei dagegen gespeichert wird, darf diese nicht mehr verändert oder gelöscht werden können. Das ist bei Text- und Tabellenkalkulationsprogrammen oft nicht gewährleistet. Mehr ergibt sich aus den "Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Aufzeichnungen und Un­ter­la­gen in elektronischer Form sowie zum Da­ten­zu­griff (GoBD),  Randziffer 119 ff. Zweifelsfälle sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.
 
Eine kostenfreie Testversion kann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. werden.
Eine Kurzbeschreibung des Programms finden Sie hier.
 
 

08.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html