COLLEGA-HSC revisionssicheres Rechnungsprogramm
Wenn Rechnungen mit einem elektronischen Programm erstellt werden, müssen die elektronischen Dateien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Dateien dürfen nicht verändert werden. Die Ausnahmen werden am Ende dieses Artikels beschrieben. Unveränderbare elektronische Rechnungen erstellen Steuerberater, Rechtsanwälte, Dienstleister und Handwerker mit dem COLLEGA-HSC Fakturierprogramm.
Abgerechnet werden können alle Arten von Leistungen - wie Zeiten, Artikel oder feste Beträge.
Steuerberater und Rechtsanwälte verwenden dafür die amtlichen Steuerberatervergütungsverordnung und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Links zu den Programmbeschreibungen sind am Ende dieses Artikels angefügt.
Sachverständige und andere Dienstleister können sich sehr einfach eine auf ihr jeweiliges Unternehmen zugeschnittene Vergütungsregelung einrichten.
Für kleinere Handwerker lohnt sich oft ein kompliziertes Verwaltungsprogramm nicht. Sie können mit dem COLLEGA-HSC-Fakturierprogramm Zeiten und Material abrechnen.
In allen Fällen sind die elektronisch erzeugten Rechnungen nicht veränderbar. Die Daten werden an das Buchführungssystem des Handwerkers oder seines Steuerberaters abgegeben. Eine erneute Dateneingabe ist nicht erforderlich.
Was ist noch erlaubt?
Sogenannte "Excel-Rechnung" sind nur noch dann zulässig, wenn die Datei immer wieder überschrieben wird. In diesen Fällen wird die Rechnungskopie ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt. Wenn jede Rechnungsdatei dagegen gespeichert wird, darf diese nicht mehr verändert oder gelöscht werden können. Das ist bei Text- und Tabellenkalkulationsprogrammen oft nicht gewährleistet. Mehr ergibt sich aus den "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), Randziffer 119 ff. Zweifelsfälle sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.
Sogenannte "Excel-Rechnung" sind nur noch dann zulässig, wenn die Datei immer wieder überschrieben wird. In diesen Fällen wird die Rechnungskopie ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt. Wenn jede Rechnungsdatei dagegen gespeichert wird, darf diese nicht mehr verändert oder gelöscht werden können. Das ist bei Text- und Tabellenkalkulationsprogrammen oft nicht gewährleistet. Mehr ergibt sich aus den "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), Randziffer 119 ff. Zweifelsfälle sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.
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Eine Kurzbeschreibung des Programms finden Sie hier.
08.05.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html