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 der guten Ideen

Keine Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Dialysezentren bis 2014

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 28/2017 vom 03.05.2017 auf sein Urteil vom 25.01.2017 (Aktenzeichen  I R 74/14) hin. Danach sind ambulante Dialysezentren jedenfalls bis einschließlich 2014 nicht von der Gewerbesteuer befreit.
 
Der BFH begründet das ausführlich mit der bestehenden Gesetzeslage.
 
Für den Zeitraum ab 2015 ergibt sich aus der Pressemitteilung des BFH:
"Offen lassen konnte der BFH hingegen die Frage, ob ambulante Dialysezentren als Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation anzusehen sind. Dieser Befreiungstatbestand (ab 2015) war für den Streitfall zeitlich (noch) nicht anwendbar."
 
Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 28/2107 vom 03.05.2107 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
 

08.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html