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Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen wird abgeschafft

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.04.2018 ein Schreiben "Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich (Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE)GZ" veröffentlicht.

Die Vereinfachungsregelung wurde durch das Schreiben vom 23.04.2018 abgeschafft.
Es wurde eine Übergangsregelung eingeführt:
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 23.04.2018:
"Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2019 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer nach Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE in der bisherigen Fassung verfährt."

Das BMF hat das Schreiben vom 23.04.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2018
07.05.2018

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