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 der guten Ideen

Umsatzsteuer: Behandlung der Lieferung von Blutplasma

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.05.2017 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 05.10.2016 Stellung genommen. Danach ist die Lieferung von Blutplasma nicht von der Umsatzsteuer befreit, wenn dieses ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist
 
Das BMF hat das Schreiben vom 09.05.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2017
15.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html