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Kosten für Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die "Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit  sein" können.  Das ergibt sich aus der Pressemitteilung Nr. 27/2019 vom 08.05.2019, in der der BFH auf sein Urteil vom 16.01.2019 (Aktenzeichen VI R 24/16) verweist.

Der BFH hat den Rechtsstreit an das Finanzgericht zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

Zitat aus der Pressemitteilung 27/2018 vom 08.05.2019:
"Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins hielt der BFH eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht für ausgeschlossen. Da das FG dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es diese nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Kläger hat der BFH die Vernehmung von Trainerkollegen und von den Spielern angeregt."

Der BFH hat die Pressemitteilung 27/2019 vom 08.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
13.05.2019

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