Abmahnentgelte umsatzsteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 28/2019 vom 08.05.2019 auf sein Urteil vom 13.02.2019 (Aktenzeichen XI R 1717) hin. Danach sind Abmahnentgelte, die ein Rechteverletzer an einen Rechteinhaber bezahlen muss, umsatzsteuerpflichtig.