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Dynamische IP-Adresse ist geschütztes personenbezogenes Datum

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 74/2017 vom 16.05.2017 auf sein Urteil vom 16.05.2017 (Aktenzeichen VI ZR 135/13) hin. Danach darf die IP-Adresse nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) gespeichert werden.  
 
In dem Streit ging es darum, ob die Bundesrepublik Deutschland bei allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festhalten darf mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen.
 
Nach dem Urteil bedarf es der Abwägung, die Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten und die Grundrechte der Nutzer zu beachten. Da hierzu Feststellungen der Vorinstanzen fehlten, hat der BGH die Streitsache zurückverwiesen.
 
Zitat des aus der Pressemitteilung 74/2017 der BGH:
"Diese Abwägung konnte im Streitfall auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht abschließend vorgenommen werden. Das Berufungsgericht hat keine hinreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob die Speicherung der IP-Adressen des Klägers über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus erforderlich ist, um die (generelle) Funktionsfähigkeit der jeweils in Anspruch genommenen Dienste zu gewährleisten. Die Beklagte verzichtet nach ihren eigenen Angaben bei einer Vielzahl der von ihr betriebenen Portale mangels eines "Angriffsdrucks" darauf, die jeweiligen IP-Adressen der Nutzer zu speichern. Demgegenüber fehlen insbesondere Feststellungen dazu, wie hoch das Gefahrenpotential bei den übrigen Online-Mediendiensten des Bundes ist, welche der Kläger in Anspruch nehmen will."
 
Der BGH hat die Pressemitteilung 74/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof 
 
22.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html