Kleinbetragsgrenze auf 250 Euro angehoben
Der Bundesrat hat nach langem Hin und Her dem II. Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt und damit auch der Erhöhung der Kleinbetragsgrenze für Rechnungen auf 250 Euro. Die Änderung soll ab 01.01.2017 gelten. Das Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Im II. Bürokratieentlastungsgesetz sind weitere Vereinfachungen geregelt. Wir kommen nach der Veröffentlichung des Gesetzes darauf zurück.
Das II. Bürokratieentlasungsgesetz ist nunmehr veröffentlicht. Vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2017
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html