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Darlehen an ausländische Tochtergesellschaften - Änderung der Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 29/2019 vom 15.05.2019 auf sein Urteil vom 27.02.2019 (Aktenzeichen I R 73/16) hin. Danach ist die gewinnmindernde Ausbuchung eines einer ausländischen Tochter gewährten unbesicherten Darlehens durch die deutsche GmbH nach § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz (AStG) zu korrigieren. 

Der BFH weist in seiner Pressemitteilung 29/2019 auf folgendes hin: "Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkung auf die Finanzierung ausländischer Tochtergesellschaften durch inländische Gesellschafter. In einer Reihe weiterer Fälle wird der BFH demnächst die neuen Grundsätze konkretisieren."

Der BFH hat die Pressemitteilung 29/2019 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019

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