Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.05.2019 ein Schreiben veröffentlicht: "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)"
In dem BMF Schreiben vom 10.05.2019 werden die Randziffern 59 (Veräußerungsbegriff) und 324 (Anwendungszeitpunkt) neu geregelt.
Das BMF hat das Schreiben vom 10.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis:
Hierzu hat Martin Weiss ein sehr lesenswerten Blog veröffentlicht. Link zum Blog von Martin Weiss
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019
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