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EuGH verpflichtet zur täglichen Aufzeichnung der Arbeitszeiten

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 61/2019 auf sein Urteil vom 14.05.2019 (Rechtssache C‑55/18) hin. Danach müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, die täglichen Arbeitszeit der Mitarbeiter messen zu lassen. Das wird dazu führen, dass die bei den steuerberatenden Berufen überwiegend praktizierte Zeiterfassung für alle Arbeitsverhältnisse verbindlich eingeführt  werden muss.

Zitat aus der Entscheidung des EuGH:
"Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:
Die Art. 3, 5 und 6 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind im Licht von Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie von Art. 4 Abs. 1, Art. 11 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann."

Der EuGH erteilte in seiner Pressemitteilung 61/2019 den Hinwies, dass die Entscheidung im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens ergangen ist. Die Gerichte der Mitgliedstaaten können in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem EuGH Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der EuGH entscheidet jedoch nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist vielmehr Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des EuGH zu entscheiden. Die Entscheidung des EuGH bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.

Der EuGH hat die Pressemitteilung 61/2019 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019

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