Heimoffice- Vermietung Arbeitszimmer an Arbeitgeber
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.04.2019 in einem ausführlichen Schreiben "Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber; Anwendung der BFH-Urteile vom 16. September 2004 (BStBl 2006 II S. 10) und vom 17. April 2018" zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Stellung genommen.
Das BMF befasst sich mit der Frage, wann es sich bei der Gegenleistung des Arbeitgebers um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung handelt.
Für vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Mietverhältnisse gilt eine Übergangsregelung.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.04.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019
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