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Jahressteuergesetz 2019

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.05.2019 den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf seiner Homepage veröffentlicht. 

Wesentliche Inhalte sind nach dem Entwurf (Stand 08.05.2019):'
"Zur weiteren Umsetzung des Zieles der umweltfreundlichen Mobilität sind nach dem InKraft-Treten entsprechender steuerlicher Regelungen zur Förderung im Jahr 2018 zusätzliche Maßnahmen im Steuerrecht vorgesehen. Hierzu gehören:
– eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
– eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets,
– die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs,
– die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Weitere begünstigende/entlastende Maßnahmen beinhalten u. a. steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber und unterstützende Maßnahmen zur Entspannung am Wohnungsmarkt:
– Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer,
– Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen,
– Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen
(z. B. „Wohnen für Hilfe“),
– Ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books.
Darüber hinaus erfolgen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH. Dies sind insbesondere die sogenannten Quick Fixes,
d. h. dringend umsetzungsbedürftige Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU
– Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager,
– Reihengeschäfte,
– Innergemeinschaftliche Lieferungen.
Zudem wird weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen, sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf."

Das BMF hat den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage  Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019

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