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 der guten Ideen

Streitbeilegung - Aufruf des BMF zur Mitarbeit im "Beratenden Ausschuss"

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.05.2019 ein Schreiben veröffentlicht: "In­ter­es­se­be­kun­dung als un­ab­hän­gi­ge Per­son (m/w/d) ei­nes Be­ra­ten­den Aus­schus­ses nach Ar­ti­kel 9 der EU-Streit­bei­le­gungs­richt­li­nie - Auf­ruf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Fi­nan­zen (BMF) -"

Zitat aus dem BMF Schreiben:
"Dieser Aufruf richtet sich an Personen (m/w/d) mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich des internationalen Steuerrechts, insbesondere im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen, die sich als unabhängige Person (m/w/d) eines Beratenden Ausschusses nach Artikel 9 der EU-Streitbeilegungsrichtlinie benennen lassen möchten.

Mit der EU-Streitbeilegungsrichtlinie wird zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten ein weiteres Verfahren eingeführt. In der Schiedsverfahrensphase ist die Anrufung eines sogenannten Beratenden Ausschusses vorgesehen, der auch mit mindestens zwei unabhängigen Personen aus einer bei der Europäischen Kommission geführten Liste unabhängiger Personen zu besetzen ist (vgl. Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie). Für diese Liste der Europäischen Kommission hat das Bundesministerium der Finanzen mindestens drei kompetente und unabhängige Personen zu benennen, die unparteiisch und integer handeln können (vgl. Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie)."

Interessenten können ihr Bewerbung bis 07.06.2019 elektronisch an das BMF senden.

Das BMF hat das Schreiben vom 13.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke 

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019

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