Tarifvergünstigung für Forstschäden in 2018
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.04.2019 ein Schreiben veröffentlicht: "Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gemäß § 34b EStG; sachliche Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018"
Die Regelung betrifft die "Bewältigung der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 für die abweichenden Wirtschaftsjahre 2017/2018 und 2018/2019 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr." Diese Regelung gilt bundeseinheitlich.
Das BMF hat das Schreiben vom 10.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2019
20.05.2019
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