Kosten für Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung sind kein Arbeitslohn
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung Mai 2018 auf sein Urteil vom 13.03.2018 (Aktenzeichen 13 K 3024/17) hin. Danach sind die Kosten für einen Shuttle Bus, der Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung vom Firmengelände zum Veranstaltungsort und zurück bringt, nicht als Arbeitslohn zu behandeln.
Das Urteil hatte deshalb im Entscheidungsfall besondere Bedeutung, weil durch die Nichtberücksichtigung der Transferkosten die maßgebliche Freigrenz von 110 € je Teilnehmer knapp unterschritten wurde und damit die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung steuerfrei geblieben sind.
Das FG Düsseldorf hat seinen Newsletter Mai 2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2018
29.05.2018
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