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 der guten Ideen

Hinweise zum Datenschutz 1. Ergänzung nach dem 25.05.2018

Nun ist sie endlich in Kraft - die DSGVO. Es kommen erste Entwarnungen und vorsichtige Hinweise für Erleichterungen. Um unsere Leser auf dem Laufenden zu halten, werden wir die Hinweise zum Datenschutz bei Bedarf laufend ergänzen. Um Ihnen das Suchen zu ersparen, lassen wir jeweils unten auch die alten Meldungen stehen - selbstverständlich mit dem jeweiligen Erscheinungs-Datum gekennzeichnet.

Meldung vom 29.05.2018
COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2018

Fristverlängerung für die Meldung von Datenschutzbeauftragten
Die bayerische Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat auf ihrer Homepage diese Mitteilung veröffentlicht:
"DSB-Meldung - online & sicher
Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das BayLDA entwickelt derzeit einen neuen Online-Service, der es Verantwortlichen ermöglicht, die hierzu erforderlichen DSB-Meldungen für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern einfach und bequem online durchzuführen. Dazu entwickelt das BayLDA momentan ein Meldeportal, über das der Verantwortliche Meldungen tätigen und aktuell halten kann. Dieses befindet sich in der finalen Testphase, wird aber wohl erst (kurz) nach dem 25.05.2018 verfügbar sein.
Aus diesem Grund und weil wir den Verantwortlichen ausreichend Zeit zur Meldung einräumen wollen, verlängert das BayLDA die Meldefrist bis zum 31. August 2018. Bis zu diesem Termin wird das BayLDA dann selbstverständlich eine noch nicht erfolgte Meldung nicht bemängeln und auch diesbezüglich kein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Wir bitten die Verantwortlichen von einer Meldung in Papierform abzusehen, da diese dem BayLDA unnötigen bürokratischen Aufwand verursacht - die vorhandenen Kapazitäten sollen stattdessen lieber wie bisher in die Bereitstellung von Informationen verwendet werden.
Übrigens:
Nur bei Nutzung des Meldeportals bieten wir die Möglichkeit an, eine elektronische Bestätigung zur Meldung zu erstellen."  Link zur Homepage des BayLDA

Merkblätter zum Datenschutz
Der Verlag des wissenschaftlichen Institut der Steuerberater GmbH (DWS Verlag) hat Merkblätter zum Datenschutz Stand 05/2018 herausgebracht. Link zum DWS-Verlag

"Schonfrist für EU-Datenregeln"
schreibt die Süddeutsche Zeitung am 16.05.2018. Danach soll die zuständige EU-Kommissarin für Verbraucherschutz und Justiz, Vera Jourova, erklärt haben, dass die Europäische Kommission in den ersten ein bis Jahren nicht mit voller Härte durchgreifen will. Die Datenschutzbehörden seien in dieser Zeit sicher keine "Strafmaschinen". Vergleiche hierzu unten "Europa will Panik abbauen."

 

Meldung vom 22.05.2018
COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2018

Muster für Steuerberater
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat "Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc. Muster 4: Steuerberater" veröffentlicht. Dort findet man praxisbezogenen Hinweise und Kopiervorlagen. Link Homepage des BayLDA

Mitglieder-Informationen der Steuerberaterkamme München
Die Steuerberaterkammer München hat auf ihrer Homepage Mitgliederinformationen zum Datenschutz und zu Geldwäschegesetz veröffentlicht. Link zur Homepage der Steuerberaterkammer München

Arbeitshilfen
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat auf seiner Homepage "Arbeitshilfen & Praxistipps" veröffentlicht. Link Homepage DStV

Europa will Panik abbauen:
"EU-Justizkommissarin Věra Jourová geht nicht davon aus, dass am Stichtag in elf Tagen alle in Europa vollständig bereit sind für die neuen Datenschutzvorgaben. Bundeskanzlerin Merkel hatte zuvor von einer "Überforderung" gesprochen" schreibt heise online. Dieser Hinweis mag gegebenenfalls nützlich sein, wenn jemand sich in den Wirren des Datenschutzrechts geirrt hat oder nicht alles rechtzeitig fertigstellen konnte. Link zu heise online

Ganz wichtig:
Bitte aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung auf allen Online-Präsenzen, auf denen Sie aktiv sind, schreibt "!it-recht-kanzlei münchen" ein führender Betreuer für Internet-Auftritte. Weitere Informationen findet man hier.

Wir wünschen unseren Lesern möglichst wenig Stress im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2018
29.05.2018

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