Musterfeststellungsklage Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BNJV) hat auf seiner Homepage einen "Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage" veröffentlicht. Das Gesetz soll am 01.11.2018 in Kraft treten. Wir weisen nochmals darauf hin, da eventuelle Schadensersatzansprüche an Autohersteller, zum Beispiel wegen der Diesel-Mängel, schon am 31.12.2018 verjähren können. Wegen der kurzen Zeitspanne empfiehlt sich gegebenenfalls eine entsprechende Vorbereitung.
Zur Wahrung der Rechte soll es genügen, wenn die Ansprüche in einem sogenannten "Klageregister" angemeldet werden.
Das BJMV hat den Diskussionsentwurf mit Begründung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BJMV
COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2018
29.05.2018
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