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Vorsteuerabzug auch aus dem Sachzusammenhang

KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER (KLMZ) weisen in ihrem Newsletter 21/2018 auf das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 16.03.2018 (Aktenzeichen 1 K 338/16 U) hin.  Das FG hat den Vorsteuerabzug zugelassen, obwohl in einer unvollständigen Rechnung nicht ausdrücklich auf andere Rechnungsdokumente mit den fehlenden Angaben verweisen wurde.

Zitat aus dem Newsletter 21/2018 von KLMZ:
"Auch die nationale finanzgerichtliche Rechtsprechung verabschiedet sich mehr und mehr vom Formalismus bei der Rechnungsstellung. Eine unvollständige Rechnung kann auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie nicht ausdrücklich auf ein anderes Rechnungsdokument mit den fehlenden Angaben verweist."

KLMZ hat den Newsletter 21/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage KLMZ 

COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2018
29.05.2018

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