Kindergeld bei Schulbesuch in einem Nicht-EU-Land
Das Finanzgericht (FG) Münster hat am 15.05.2020 sein Urteil vom 27.04.2020 (Aktenzeichen 8 K 7/20 Kg) veröffentlicht. Danach ist das Kindergeld zu gewähren, wenn ein Kind seinen Wohnsitz im Inland hat, aber mit der Mutter zwecks Schulbesuchs in der Türkei lebt und sich für ca. 2-3 Monate pro Jahr beim Vater im Inland aufhält.
Das FG Münster hat das Urteil vom 09.04.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2020
25.05.2020
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