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 der guten Ideen

1 Tütchen Erdnüsse für 26,50 Euro - Mehrwertsteuer-Protest

FAZ net schreibt am 20.05.2020, dass ein Restaurant am Timmendorfer Strand ein Tütchen Erdnüsse für 26,50 € verkauft und eine Flasche Wein gratis dazu gibt. Das Ganze sei ein Protest gegen die Regelung, in der Gastronomie Speisen ab 01.07.2020 mit 7% Umsatzsteuer, Getränke dagegen weiterhin mit 19% zu besteuern. Da freut sich der nächste Betriebsprüfer über ein sattes Mehrergebnis!

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Verspätungszuschlag: Ausübung des Ermessens

Das Finanzgericht (FG) Münster hat am 15.05.2020 sein Urteil vom 09.04.2020 (Aktenzeichen 5 K 908/20) veröffentlicht. Danach sind "bei der Bemessung des Verspätungszuschlags neben seinem Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (§ 152 Abs. 2 Satz 2 AO)"

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Rabattmodell Mitgliedschaft unterliegt dem Regel-Umsatzsteuersatz

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 24 vom 22.05.2020 auf sein vom Urteil vom 18.12.2019  (Aktenzeichen  XI R 21/18) hin. Um Waren verbilligt beziehen zu können, mussten Mitgliedschaften erworben werden. Die Mitgliedsbeiträge unterliegen nach dem Urteil dem Regelsteuersatz, obwohl die Rabatte zum mehr als 80% beim Kauf von Lebensmitteln mit dem begünstigten Satz von 7% gewährt wurden.

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