Schadensersatz gegen VW auch bei Leasing
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 29.01.2020 auf sein Urteil vom 10.12.2019 (Aktenzeichen 13 U 86/18) hin. Danach kann einem Leasingnehmer gegen die Volkswagen AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, wenn ein vom sogenannten “Abgasskandal“ betroffenes Fahrzeug verleast wird.
Das OLG Hamm hat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision der Volkswagen AG zugelassen.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 29.01.20202 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2020
25.05.2020
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