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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten: Änderungen zum 01.06.2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 20.05.2020 "Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LohnsteuerRichtlinien (LStR)" darauf hin, dass sich die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. Juni 2020 geändert haben.

Die Neuregelung ist anzuwenden auf Umzüge "bei denen der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts nach dem 31. Mai 2020 liegt."

Das BMF hat das Schreiben vom 20.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!  

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2020
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.06.2020

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