Kasseneinnahmen - Fehler vermeiden
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) hat das Merkblatt Nr. 1679 mit dem Titel "Kasseneinnahmen - Fehler vermeiden" veröffentlicht.
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"Viele Fehler könnten vermieden werden, wenn die Kasse täglich gezählt würde", meint Steuerberater Olaf Ludwig in dem Merkblatt des DWS-Verlags. Dieses Merkblatt umfasst nur vier Seiten - kann also schnell "verinnerlicht" werden. Der Inhalt ist aber von unglaublich hohem Informationsgehalt. Hier hat ein Fachmann seine Berufserfahrung zusammengestellt.
Zitate aus dem Merkblatt des DWS-Verlags:
"Insbesondere müssen Stornobuchungen und Umsätze über Trainingsspeicher mit vorhanden sein. Ist nie eine Stornobuchung zu sehen, droht Vollschätzung."
"Zählprotokolle sollten unbedingt geführt und aufbewahrt werden. Werden diese durch fremde Dritte (Personal) erstellt, kommt diesen eine große Beweiskraft zu."
"Oft wird das Kassenbuch am Anfang des nächsten Monats erstellt. Das kann schlimme Folgen haben, da Fehler so fast unvermeidlich sind."
"Kleine Kassendifferenzen sind normal."
"Speziell geschulte Kassenprüfer kennen sich bestens mit der Kassentechnik aus. Viele "Schummeleien" kommen so mit verheerenden Wirkungen ans Tageslicht."
"Spätestens am 01.01.2017 müssen nach Auffassung der Finanzverwaltung alle elektronischen Kassen die Journaldaten speichern. ... Eine Alternative besteht darin, ab diesem Zeitpunkt wieder eine offene Ladenkasse einzusetzen."
Das Merkblatt endet mit einer Zusammenfassung und 16 wichtigen Hinweisen.
Dieses Merkblatt sollte von allen Kollegen als Pflichtlektüre betrachtet sowie allen Mitarbeitern und den betroffenen Mandanten zu Kenntnis gebracht werden.
Die Merkblätter und Veröffentlichungen des DWS Verlages können über die Homepage bestellt werden. Link Homepage DWS Verlag
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COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2016
13.06.2016