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 der guten Ideen

Geringwertige Wirtschaftsgüter Grenze auf 800 € erhöht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 02.06.2017 dem "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" zugestimmt, in dem unter anderem die Regelungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter geändert wurden.
 
Die Änderungen gelten ab 01.01.2018:
In § 6 Absatz 2 Satz 1 wurde der Betrag von 410 € geändert in 800 €.
In § 6 Absatz 2a Satz 1 und 4 wurden die Beträge von 150 € geändert in 250 €.
 
Der Bundesrat hat die Bundesrats-Drucksache 366/17 vom 12.05.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat

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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html