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Grenze für Geschenke 35 € einschließlich Pauschalsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 36/2017 vom 07.06.2017 auf sein Urteil vom 30.03.2017 (Aktenzeichen IV R 13/14) hin. Danach sind Geschenke nur bis zu einer Höhe von 35 € pro Jahr und Person als Betriebsausgabe abzugsfähig. Diese Grenze beinhaltet nach dem Urteil die Pauschalsteuer von 30%.
 
Für Geschenke, bei denen die Grenze überschritten wird, tritt vollständiges Abzugsverbot ein.
 
Daraus kann gefolgert werden:
Geschenke dürfen pro Jahr und Geschäftsfreund nicht mehr als 26,92 € kosten. Die Pauschalsteuer beträgt 8,08 € (30% von 26,92 €). Damit ist die Freigrenze von 35,- € erreicht.
Oder der Schenker weist den Beschenkten darauf hin, dass er das Geschenk selbst versteuern muss. Diese Variante dürfte in den meisten Fällen ausscheiden.
 
Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 36/2017 vom 07.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
 
Hinweis: Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 19.05.2017 BStBl I 2017 S. 468. Die pauschale Steuer wird nicht in die 35 € Grenze eingerechnet.
Wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist (Arzt, Zahnarzt) ist der Höchstbetrag 35 € inkl. Umsatzsteuer, bei möglichem Vorsteuerabzug 35 € netto.,

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html