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 der guten Ideen

Umsatzsteuer in einem Drittstaat: Einheitliche Bescheinigung als Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt mit Schreiben vom 02.06.2017 das "Vor­druck­mus­ter für den Nach­weis der Ein­tra­gung als Steu­er­pflich­ti­ger (Un­ter­neh­mer) (USt 1 TN); Ein­füh­rung ei­ner bun­des­ein­heit­li­chen Be­schei­ni­gung" vor.
 
Zitat:
"Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Daneben stellt das zuständige Finanzamt künftig auf Antrag eine Bescheinigung zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung aus, wenn dieser für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland benötigt wird. Die Bescheinigungen werden auch für Organgesellschaften mit einem im Inland ansässigen Organträger sowie für Organgesellschaften und Zweigniederlassungen im Inland, die zum Unternehmen eines im Ausland ansässigen Unternehmers gehören, ausgestellt. Für die o. g. Bescheinigungen durch die Finanzämter ist das Vordruck-muster
- USt 1 TN Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) anzuwenden. Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 14. Mai 2010 - IV D 3 - S 7359/10/10002 (2010/0367256) -, BStBl I S. 517, bekannt gegebene Vordruckmuster USt 1 TN."
 
Das BMF hat das Schreiben vom 02.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 
 

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html