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GoBD Was bedeutet progressive und retrograde Prüfbarkeit

Das Portal Forum elektronische Steuerprüfung veröffentlicht in seiner Ausgabe vom Juni 2016 eine Erläuterung von Peters, Schönberger & Partner mbB (PSP). Die Finanzverwaltung stellt in den GoBD hohe Anforderungen an die progressive und retrograde Prüfbarkeit für die Dauer der Aufbewahrungsfrist.

Zitat aus der Erläuterung von PSP:
"Die GoBD sind für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und betreffen grundsätzlich alle Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften i. S. d. § 5 EStG, § 4 Abs. 1 EStG sowie auch nicht buchführungspflichtige Unternehmen, wie insbesondere Einnahmen-Überschuss-Rechner. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen, einschließlich der Verfahren, trägt allein der Steuerpflichtige. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen
organisatorischen und/oder technischen Auslagerung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auf Dritte, wie auch etwa Steuerberater (Outsourcing)."

Es wird auch ausführlich besprochen, welche Vorgaben die GoBD für Konvertierungen - zum Beispiel Umwandlung in ein sogenanntes Inhouse-Format - zu beachten sind.

Das Portal Forum elektronische Steuerprüfung hat die Erläuterungen von PSP auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Forum elektronische Steuerprüfung

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COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2016
20.06.2016

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