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 der guten Ideen

Handy aufladen nicht strafbar

Das Internet Portal Anwalt.de weist auf ein Urteil des Amtsberichts Landshut vom 06.02.2017 (Aktenzeichen 2 OWi 4286 Js 12961/16) hin. Danach ist es nicht strafbar, ein Handy in die Hand zu nehmen, um es aufzuladen.
 
Dieses Urteil ist sehr erfreulich und man kann ihm nur zustimmen. Es kann in einem ähnlichen Fall zitiert werden, wenngleich es keine grundsätzliche Bedeutung hat.
 
Das Portal Anwalt.de hat eine Besprechung des Urteil des Amtsgerichts Landshut vom 06.02.3017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Anwalt.de 
 
Hinweis: Das OLG Hamm weist in seinen Pressemitteilungen auf zwei Entscheidungen hin, die zu deutlich anderen Ergebnissen kommen: COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2017
 

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Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html