Reißverschlussverfahren im Autoverkehr
Oft beobachtet und immer wieder Anlass für Ärger: Eine Fahrspur ist nicht befahrbar. Muss man frühzeitig auf die andere Fahrspur wechseln oder ist es richtig, dies erst an der Stelle der Behinderung zu tun? Zu dieser und vielen anderen Verkehrsfragen nimmt das Merkblatt "15 große Rechtsirrtümer im Straßenverkehr" des Portals "Anwalt.de" Stellung.
Zu der Frage des Einfädelns: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass im Fall der Verengung von zwei Fahrspuren bis zum Ende der nicht befahrbaren Spur zu fahren ist und erst dort auf die freie Spur eingefädelt wird. Die Autofahrer auf der freien Spur haben keine Vorfahrt und müssen jeweils einen Autofahrer von der anderen Spur hineinlassen.
Das Portal Anwalt.de hat das Merkblatt "15 große Rechtsirrtümer im Straßenverkehr" auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Anwalt.de
19.06.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html