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 der guten Ideen

Überschuldung des Mandanten: Risiken für den Steuerberater

Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) hat das Merkblatt 1664 unter dem Titel "Pflichten des Steuerberaters bei Überschuldung des Mandanten - Praktische Hinweise für die insolvenzrechtliche Beratung - " herausgebracht. Im Hinblick auf die Verschärfung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung des Steuerberaters bei einer Insolvenz eines Mandanten kann die Beachtung dieses Merkblatts oder anderer Informationen zu diesem Thema nur empfohlen werden.
 
Der BGH  hat durch sein Urteil vom 26.01.2017 (Aktenzeichen IX ZR 285/14) zu den Hinweispflichten des Steuerberaters eine sehr deutliche Entscheidung getroffen.
 
Besondere Bedeutung kommt der sogenannten Fortführungsprognose zu. 
 
Leider kommt es viel zu oft vor, dass Mandanten nach dem Motto "die Hoffnung stirbt zuletzt" weiterwursteln. Steuerberater fühlen sich oft menschlich oder moralisch verpflichtet, zu helfen. Es ist nicht ersichtlich, ob das in dem Urteilsfall so war oder ob einfach nur nicht aufgepasst wurde. Im Haftungsfall kommt es hierauf auch nicht an. Vielmehr wird der Steuerberater bedenken müssen, dass er durch eine deutliche Sprache und durch konsequentes Verhalten den Mandanten vor weiteren Verlusten und strafrechtlichen Konsequenzen schützen muss. Und von unbelehrbaren Mandanten muss man sich trennen und zwar rechtzeitig.  
 
Neben dem Risiko, dem Mandanten beziehungsweise seinen Gläubigern haften zu müssen, bestehen auch strafrechtliche Risiken. In dem von Dr. Christoph Schreiber verfassten Merkblatt des DWS-Verlags wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Für den Steuerberater besteht - und das wird oft nicht bedacht - das Risiko, in den Verdacht der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung zu geraten.
 
Prof. Dr. Peter Knief weist darauf hin, dass die Insolvenzantragspflicht zu jeder Zeit - also unterjährig und nicht nur zum Zeitpunkt der Aufstellung eines Jahresabschlusses - besteht. Knief bietet die von ihm entwickelte individuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) als sehr wirkungsvolles Werkzeug zur laufenden Information des Mandanten an. Mehr findet man auf der Homepage von Knief
 
Das Merkblatt 1664 kann auf der Homepage des DWS Verlags bestellt werden. Link Homepage DWS-Verlag 
 
Das Urteil des BGH vom 26.01.2017 (Aktenzeichen IX ZR 285/14) finden Sie auf der Homepage des BGH. Link Homepage Bundesgerichtshof
 

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html