Diesel Skandal: Händler und Hersteller können als Streitgenossen verklagt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf seiner Homepage seinen Beschluss vom 06.06.2018 (Aktenzeichen X ARZ 303/18) veröffentlicht. Danach können Kfz-Händler und Kfz-Hersteller als Streitgenossen verklagt werden.
Dieser Beschluss hat hohe Bedeutung. In der Entscheidung ging es um die Frage, ob der Käufer eines Kraftfahrzeugs Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) gegen den Verkäufer und gegen den Hersteller des Fahrzeugs geltend machen kann. Der BGH hat dies bejaht.
Der BGH hat den Beschluss vom 06.06.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2018
18.06.2018
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