Neue Taxonomie 6.2. veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.06.2018 das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.2) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 14.06.2018:
"Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen (Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2018 aufzu-stellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019 verwendet werden."
Das BMF hat das Schreiben vom 14.06.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2018
18.06.2018
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