Technische Richtlinien nach § 5 KassenSichV veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.06.2018 die "Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme“; „BSI TR-03151 Secure Element API (SE API)“; „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API“ veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 14.06.2018:
"Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt."
Das BMF hat das Schreiben vom 12.06.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2018
18.06.2018
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