Handy beim Autofahren in der Hand halten ist strafbar
Wir haben in COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2017 auf ein Urteil des Amtsgerichts Landshut hingewiesen, nach dem das Aufladen eines Handys nicht strafbar ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in zwei Pressemitteilungen vom 20.06.2016 auf zwei Entscheidungen hin, die im Ergebnis zu deutlich anderen Ergebnissen führen. Daher greifen wir dieses Thema nochmals auf.
In seinem Beschluss vom 08.06.2017 (Aktenzeichen 4 RBs 214/17) kommt das Gericht zum Ergebnis, dass auch die Nutzung eines Handys, in dem sich keine SIM-Karte befindet, unzulässig ist.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 20.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm.
In seinem Beschluss vom 29.12.2016 (Aktenzeichen 1 RBs 170/16) hatte der Autofahrer vorgebracht, dass das Handy ausgeschaltet war und er dies nur durch Drücken der Home-Taste überprüfen wollte. Das Gericht sah auch hierin eine unzulässige Nutzung.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 20.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm.
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html