Mietpreisbremse in München durch das Mietgericht außer Kraft gesetzt
Die Abendzeitung München weist am 21.06.2017 auf ihrer Homepage auf ein Urteil des Mietgerichts München hin, nach dem die Mieterschutzverordnung nicht anzuwenden ist.
In dem Streitfall ging es, wie die Abendzeitung berichtet, um eine Wohnung in recht guter Lage in München in der Nähe vom Stiglmaierplatz mit einer Kaltmiete von 20 € pro Quadratmeter und Monat.
Nach der Mieterschutzverordnung sei ein Mietpreis von 15,16 € zulässig.
Da die von der bayerischen Staatsregierung erlassene Mieterschutzverordnung offenbar mit einem Formfehler behaftet ist, hat das Gericht sie für nicht anwendbar erklärt.
Die Abendzeitung hat den Artikel vom 21.06.2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Abendzeitung
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html