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 der guten Ideen

„Unechte" Realteilung - günstige neue Rechtsprechung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 40/2017 vom 21.06.2017 auf seine Urteile vom 
16.03.2017 (Aktenzeichen  IV R 31/14) und vom 30.03.2017  (Aktenzeichen  IV R 11/15) hin. Danach ist eine Buchwertfortführung auch bei einer sogenannten unechten" Realteilung möglich.
 
Zitat aus der Pressemitteilung 40/2017 des BFH:
Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30. März 2017 IV R 11/15 entschieden hat, liegt eine sog. gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet. So wird eine Buchwertfortführung auch dann ermöglicht, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne sog. Teilbetriebseigenschaft erhält. Damit wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2016 IV C 6 S 2242/07/10002:004, BStBl I 2017, 36), die eine Gewinnneutralität nur dann gewähren will, wenn der ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil erhält."
 
Diese Rechtsprechung ist zu begrüßen, weil dadurch wirtschaftlich oder persönlich notwendige Trennungen von in Personengesellschaften verbundenen Gesellschaftern ohne Steuerbelastungen erleichtert werden. Im Übrigen wird durch diese Rechtsprechung die Rechtssicherheit deutlich erhöht. Schwebte doch bisher über mancher Realteilung das Damoklesschwert einer nach vielen Jahren fällig werdenden Steuerbelastung einschließlich Zinsen. Wurde doch in den Urteilen über Sachverhalte entschieden, die in 2002 und 2005 verwirklicht wurden.
 
Der BFH hat die Pressemitteilung 40/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.  

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2017
26.06.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html