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 der guten Ideen

Anwendungserlass zu § 146 Abgabenordnung (AO)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.06.2018 den seit längerer Zeit erwarteten Anwendungserlass zu § 146 AO veröffentlicht. Damit ergibt sich insbesondere, wie die Finanzverwaltung die Einzelaufzeichnungspflicht und die Führung einer offenen Ladenkasse geregelt haben möchte.   

Es ist sehr zu begrüßen, dass dieser Anwendungserlass nunmehr vorliegt. Damit tritt Rechtssicherheit ein: Wer sich an die Vorgaben hält, hat bei einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau nicht mit Problemen zu rechnen.

Es wird sich zeigen, ob die Wirtschaft in der Praxis mit den Regelungen leben kann oder ob sie eine gerichtlichen Nachprüfung zugeführt werden müssen.

Es erscheint notwendig, Mandanten entsprechend zu informieren.

Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2018
25.06.2018

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