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 der guten Ideen

Wiederholung des Seminars Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau

Aufgrund hoher Nachfrage wiederholt die Steuerberaterkammer München des Seminar "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau nach § 146b AO" am 06.09.2018 zum zweiten Mail. Die Teilnehmer des ersten Seminartermins am 28.02.2018 haben das Seminar mit "sehr gut" benotet, die erste Wiederholung am 18.07.2018 ist ausgebucht..
Die Referenten sind wieder: 
Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK)
Referent bei zahlreichen Seminaren und Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation 
und 
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt FürstenfeldbruckDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihrer Homepage einen "Stresstest Digitalisierung für Steuerberater" veröffentlicht.

Themenschwerpunkte

Die Verfahrensdokumentation (VD)
Fragen
• Was sind die wesentlichen Inhalte der VD?
• Müssen Überschussrechner eine VD vorlegen?
• Bedeutung des Internen Kontrollsystem für den Anwendungserlass zu § 153 AO? 
• Ist eine rückwirkende Erstellung der VD zulässig?
• Wann müssen neue Versionen der VD erstellt werden?
• Welche Folgen ergeben sich aus einer fehlenden oder ungenügenden VD?
• Welcher Rechtsschutz besteht bei Streit über die VD?
Probleme bei Erstellung einer VD: Die richtige Kassenführung
• Pflicht zur täglichen Kassenführung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
• Pflicht zur Einzelaufzeichnung : Offene Ladenkasse.
• Papierkassenbuch | elektronisches Kassenbuch | Registrierkasse
• Merkmale der Kassensturzfähigkeit.
• EC-Kartenumsätze als Bareinnahmen?
• Keine Kassenführung, da niemals Bareinnahmen (nur Ausgabenkasse)
• Gründe für: Kasse wird verworfen, Einnahmen werden geschätzt
Vorteile der VD für steuerliche Berater
• Verminderung der steuerlichen Risiken.
• Vermeidung von Haftungsansprüchen.
 Refinanzierung der Kosten durch Rationalisierung der Kanzlei.
• Neue Geschäftsfelder: Beratung bei VD, Betriebswirtschaft, digitaler Transformation.
Die Kassen-Nachschau
• Auswahl der einer Kassennachschau unterliegenden Betriebe?
• Erscheint der Prüfer ohne vorherige Ankündigung?
• Unterschied zur Umsatzsteuer-Nachschau?
• Wie läuft die Kassennachschau ab?
• Wie weist der Prüfer sich aus?
• Kann die Prüfung vertagt werden, z.B. bei starkem Geschäftsverkehr?
• Muss dem Prüfer der Kassenbestand vorgezählt werden?
• Welche Unterlagen sind dem Prüfer vorzulegen?
• Was sind für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte im Sinn § 146b AO?
• Wann und wie wird die Kassennachschau abgeschlossen?
• Anlässe für einen sofortigen Übergang zur Außenprüfung (§ 146b Abs. 3 AO)?

Die offizielle Einladung wird in Kürze durch die Steuerberaterkammer München versandt. und kann von der Homepage der Steuerberaterkammer downgeladen werden (10 € Nachlass bei Online-Buchung).

Die offizielle Einladung wird in Kürze durch die Steuerberaterkammer München versandt. und kann von der Homepage der Steuerberaterkammer downgeladen werden (10 € Nachlass bei Online-Buchung).

Link Homepage Steuerberaterkammer 

Die Einladung der Steuerberaterkammer München
finden Sie über diesen Link

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2018
25.06.2018

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