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Baumkontrolle

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg weist in seiner Pressemitteilung 36/2017 vom 26.06.2017 auf seinen Beschluss vom 11.05.2017 (Aktenzeichen 12 U 7/17) hin. Danach haftet eine Hausverwaltung nicht für den Schaden an einem geparkten Auto, der durch einen heruntergefallenen Ast entstanden ist.
 
Das Gericht geht davon aus, dass von Gemeinden und Städten zu erwarten sei, dass Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal kontrollieren ließen.
 
Dagegen seien die Anforderungen an Privatleute geringer. Diese müssten sich nur in angemessenen zeitlichen Abständen durch äußere Sichtprüfungen davon überzeugen, ob von den  Bäumen Gefahren ausgingen. Nur wenn Probleme erkennbar seien, müsse ein Fachmann zugezogen werden.
 
Das OLG Oldenburg hat die Pressemitteilung vom 26.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Oldenburg
 

03.07.2017

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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html