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Umsatzerhöhung bei Mängeln in der Kassenführung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 02/2016 auf sein Urteil vom 23.02.2016 (Aktenzeichen 2 K 31/15) hin. Im entschiedenen Fall wurde der Umsatz eines Betreibers eines Döner-Imbiss-Betriebs erhöht.

Zitate aus dem Newsletter 02/2016 des FG Hamburg:
"Er habe seine Döner zu einem gegenüber der Speisekarte viel niedrigeren „Kampfpreis“ angeboten und damit seinen Absatz erheblich erhöht. Seine Fleischeinkäufe hätten sich während des „Dönerkrieges“ im Verhältnis zu den Vorjahren fast verdoppelt, in denen überdies der Gammelfleisch-Skandal zu erheblichen Umsatzeinbußen gegenüber früheren Jahren geführt habe."
"Das Gericht entschied, dass für die insbesondere wegen der Mängel der Kassenführung veranlassten Zuschätzungen auch die Ermittlungsergebnisse aus der späteren Zeit der Außenprüfung eine geeignete Schätzgrundlage bildeten, denn die vom Kläger behaupteten Unterschiede zu den Vorjahren hätten sich nicht nachweisen lassen. Der Kläger trage insoweit die Beweislast."

Wegen der "Mängel in der Kassenführung" kam es in dem Fall zu der Beweislastumkehr. Die meisten derartigen Fälle sind aussichtslos.

Das muss aber nicht so sein. Wer jeden Tag seinen Kasse ordentlich führt - und dazu gehört das Zählen des Kassenbestands und der Nachweis durch ein Zählprotokoll -, kann seinen wohl verdienten Feierabend erst etwas später antreten. Er belohnt sich aber damit, dass seine Glaubwürdigkeit bei einer Betriebsprüfung nicht so leicht erschüttert werden kann.

Das FG Hamburg hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zugelassen. Der Betreiber des Döner-Imbiss' hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Aktenzeichen des BFH: X B 32/16 

Das FG Hamburg hat das Urteil vom 23.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FinanzgerichtHamburg

Hinweis: Unordentliche Grundbuchaufzeichnungen - hier insbesondere der Kasse - und fehlende Verfahrensdokumentationen führen in den meisten Fällen zu Zuschätzungen. COLLEGA e.V. erarbeitet derzeit zusammen mit 19 Steuerberatungskanzleien Musterverfahrensdokuemenationen einschließlich der Beschreibung einer ordnungsmäßigen Kassenführung und eines wirksamen internen Kontrollsystems (IKS). Die Muster werden im Herbst 2016 vorgelegt. Mehr erfährt man hier.

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2016
11.07.2016

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