Deutschkurse für Flüchtlinge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 04.07.2017 darauf hin, dass die Kosten für Deutschkurse von Flüchtlingen, die der Arbeitgeber übernimmt, nicht lohnsteuerpflichtig sind, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Zitate:
"Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nach R 19.7 LStR nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden."
"Arbeitslohn kann bei solchen Bildungsmaßnahmen nur dann vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen."
Das BMF hat das Schreiben vom 04.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
10.07.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html