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Deutsche Umwelthilfe handelt nicht rechtsmissbräuchlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 91/2019 vom 04.07.2019 auf sein Urteil vom 04.07.2019 (Aktenzeichen) hin. Danach handelt die Deutsche Umwelthilfe e.V. nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie in einer Unterlassungsklage gegen die Werbung eines Autohauses vorgeht, "die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält." 

Das Vorbringen des Rechtsmissbrauchs wurde vom BGH nicht anerkannt.

Der BGH hat die Pressemitteilung 91/2019 vom 04.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof  

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2019
08.07.2019

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